Geschäfte in der Schweiz
Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein ganz einfacher unkomplizierter Vorgang. Der erste Schritt ist die Auswahl der geeigneten Rechtsform.
Aus Gründen der Geschäftsverkehrssicherheit stellt das Schweizer Recht für Unternehmen nur eine begrenzte Zahl von Rechtsformen zur Verfügung, die inhaltlich zudem nicht völlig frei ausgestaltet werden können.
Mögliche Rechtsformen
Das Obligationenrecht bestimmt, welche Rechtsformen möglich sind. Für die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit stehen hauptsächlich die folgenden Rechtsformen zur Verfügung:
- Einzelunternehmen
- Kollektivgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Rechtsformen für Schweizer Niederlassungen
Die typischen Ansiedlungsformen eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz sind die Tochtergesellschaft und die Zweigniederlassung.
Wahl der Unternehmensform
Jede der möglichen Unternehmensformen hat ihre Vor- und Nachteile. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen bieten entsprechende Informationen und Vergleiche. Standort:Schweiz berät ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz niederlassen wollen.
























