Die Schweiz
Massnahmen gegenüber Belarus
Der Bundesrat hat am 28.06.2006 per Verordnung Zwangsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Sie wurden in Anbetracht der Missachtung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Präsidentschaftswahlen vom März 2006 und schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in diesem Land erlassen. Entsprechende Sanktionen sind in der Europäischen Union im Mai 2006 in Kraft getreten.
Die Verordnung sieht folgende Massnahmen vor:
- Gelder und wirtschaftliche Vermögenswerte, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen nach Anhang 1 befinden, sind gesperrt. Es ist verboten, diesen Sanktionsadressaten Gelder oder andere Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen.
- Verbot der Einreise in und der Durchreise durch die Schweiz für die Personen nach Anhang 2
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder Kenntnisse über wirtschaftliche Ressourcen haben, von denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzrestriktionen betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden.
























